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Ein Lastwagen war mit schweren Metallteilen beladen auf einer Bundesstraße unterwegs. Weit vor ihm bog ein Pkw rechts in eine Ausbuchtung ab, nur um dann für ein Wendemanöver unmittelbar vor dem Lkw plötzlich wieder auf die Fahrbahn einzubiegen. Der Lkw-Fahrer konnte eine Kollision nur durch eine Vollbremsung verhindern, bei der die ungenügend gesicherte Ladung verrutschte und die Stirnwand des Laderaums beschädigte.

 

Für die Reparaturkosten von rund 7.300 Euro forderte der Inhaber des Transportunternehmens von der Kfz-Haft­pflichtversicherung des Autofahrers Schadensersatz und reichte schließlich Klage ein.

 

Autofahrer begeht Verkehrsverstoß und haftet für ein Drittel des Schadens

In der ersten Instanz wurde die Klage des Transportunternehmers abgewiesen, sodass er in Berufung ging. Das OLG Karlsruhe gab dem Kläger in seinem Urteil vom 20.04.2021 (Az.: 9 U 66/19) teilweise Recht. So sei der Autofahrer zwar grundsätzlich haftbar, weil er sich grob verkehrswidrig verhalten hatte und das Wendemanöver der Auslöser für die Vollbremsung des Lkw gewesen sei.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe sprach dem Kläger aber nur ein Drittel des Betrags zu, denn auch der Lkw-Fahrer habe zwei Verkehrsverstöße begangen und damit den Schaden zu zwei Dritteln zu verschulden. Erstens sei die Stirnwand des Lkw nur deshalb beschädigt worden, weil die Ladung nicht angemessen gesichert war und deshalb verrutschen konnte. Der Lkw-Fahrer sei für die Sicherung der Ladung verantwortlich, auch wenn die geladenen Metallteile vom Absender mit Folien auf Paletten verpackt worden war.

Zweitens war der Lkw-Fahrer laut Gutachten ca. 20 km/h zu schnell gefahren. Die Unfallstelle befand sich im Bereich einer Baustelle, wo die Geschwindigkeit auf 50 km/h beschränkt war.

Augen auf beim Vergleich der Kfz-Haft­pflichtversicherungen

Auch wenn es in diesem Fall nicht zu einer eigentlichen Kollision gekommen war, haftete der Autofahrer für ein Drittel des entstandenen Schadens, weil er bei seinem Wendemanöver nicht auf den Verkehr geachtet und sich somit verkehrswidrig verhalten hatte. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit genügt oft schon.

Dieser Fall verdeutlicht, warum die gesetzlichen Regelungen vorsehen, dass man als Fahrzeughalter zum Abschluss einer Kfz-Haft­pflichtversicherung verpflichtet ist. Er zeigt auch, dass dabei nicht am falschen Ende gespart werden darf. Die Jahresbeiträge bei diesen Versicherungen variieren teilweise stark, gleiches gilt aber auch für die enthaltenen Leistungen. Ein genauer Vergleich, der über den reinen Preisvergleich hinausgeht, ist also in jedem Fall ratsam.


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Ricardo Báguena-Ellers hat 4,99 von 5 Sternen 33 Bewertungen auf ProvenExpert.com