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Wenn Eltern mit Kind und Fahrrad im Straßenverkehr unterwegs sind, müssen sie besondere Regeln beachten und außerdem ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Tun sie das nicht und das Kind verursacht einen Schaden, stehen die Eltern in der Haftung. Ein solcher Fall wurde 2021 vor dem Düsseldorfer Landgericht verhandelt. Ein sechsjähriges Mädchen hatte beim Fahrradfahren erhebliche Kratzer an einem Auto verursacht. Die Haftpflichtversicherung des Vaters wollte den Schaden nicht übernehmen.
Der Familienvater aus Düsseldorf war mit seiner sechsjährigen Tochter und seinen zwei Söhnen im Alter von 11 und 15 Jahren mit dem Rad durch die Stadt gefahren. Er nutzte dabei einen Radweg, der lediglich durch eine Markierung, nicht aber durch bauliche Maßnahmen von der Fahrbahn getrennt war. An einer Stelle parkte ein Auto fälschlicherweise auf dem Radweg. Also wich der Vater auf die Straße aus und seine Kinder folgten ihm. Dabei kam das Mädchen mit dem Lenker ihres Fahrrads an einen Opel Corsa, der links vor ihr fuhr, und zerkratzte den Lack. Der Schaden belief sich auf 790 €.
Die Besitzerin des Corsas forderte, dass die Haftpflichtversicherung des Vaters die Reparaturkosten übernehmen solle. Doch der Versicherer verweigerte die Zahlung. Der Fall kam schließlich vor das Amtsgericht Düsseldorf, das der Klägerin Recht gab und die Versicherung zur Zahlung des Schadens verurteilte. Der Vater des Mädchens – bzw. seine Haftpflichtversicherung – musste haften, weil er seine Aufsichtspflicht verletzt hatte.
Laut Straßenverkehrsordnung müssen Kinder bis zum achten Lebensjahr mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen. Auf Radwegen dürfen sie nur fahren, wenn diese baulich von der Fahrbahn abgegrenzt sind. Der erste Fehler des Vaters bestand also darin, mit seinen Kindern auf die Fahrbahn zu wechseln, wodurch der Schaden überhaupt möglich wurde. Wäre das Mädchen auf dem Gehweg gefahren, hätte der Schaden vermieden werden können. Außerdem fuhr der Mann vorneweg und hatte seine Kinder nicht im Blick bzw. war nicht direkt an ihrer Seite.
Wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen, haften Eltern für Schäden durch ihre Kinder. Dennoch verfügen viele Familien immer noch nicht über eine Haftpflichtversicherung für ihre Kinder. Das kann schnell teuer werden. Im vorliegenden Fall hätte der Familienvater die knapp 800 € Reparaturkosten selber bezahlen müssen.
Dabei können die Kinder in der Regel für einen geringen Aufschlag über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert werden. Aufgrund der überschaubaren Versicherungsprämie und der potenziell hohen Kosten im Schadensfall ist der Abschluss einer Versicherung daher in jedem Fall ratsam.