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News-Archiv | Artikel vom 31.08.2022

Das Ausland lockt: Was Au-pairs beachten sollten

Semester- oder Schulferien dienen derzeit vielen jungen Menschen dazu, ihren nächsten Lebensabschnitt vorzubereiten. Oft geht es dabei auch um längere Zeiträume im Ausland. Beispielsweise als Au-pair. Solche Langzeit-Auslandsaufenthalte erfordern auch immer besondere Vorkehrungen bezüglich des eigenen Versicherungsschutzes.

Am wichtigsten sind hier die Auslandskranken- und Reiseversicherung. Spezielle Au-pair-Versicherungen umfassen zusätzlich Haft­pflichtschäden, beispielsweise den Schlüsselverlust bei der Gastfamilie oder Beschädigungen am Haus und Eigentum der aufnehmenden Familie.

Schutz als Au-pair – darauf sollten Sie achten

  • Auslandskrankenversicherung – die wichtigste Police bei längeren Auslandsreisen, da die gesetzlichen Kassen hier nur teilweise für die hohen Kosten von Gesundheitsbehandlungen im Ausland aufkommen
  • Wechsel der Gastfamilie – die Reiseversicherung kann bestehen bleiben
  • Reisehaftpflicht – schließt z.B. Schäden im Haushalt der Gastfamilie ein
  • Heimaturlaub – lässt sich mitver­sichern, wenn der Urlaub zu Hause verbracht werden will
  • Anschlusstrip – geht es nach der Au-pair-Zeit noch weiter, kann der Reiseschutz bestehen bleiben
  • Spezielle Au-pair-Tarife sind oft altersgebunden (z.B. Abschluss vor dem 35. Geburtstag)
  • Reiseunfall & Reisegepäck – sollten mitversichert sein
  • Reiserücktritt & -abbruch – Kosten für Abbruch oder Nichtantritt der Reise (z.B. wegen Krankheit, Unfall, Tod eines Angehörigen) können erstattet werden

Pflichten als Gastfamilie
Nehmen Sie selbst als Gastfamilie ein Au-pair aus dem Ausland bei Ihnen auf? Dann sind Gasteltern dazu verpflichtet, für die gesamte Dauer des Aufenthaltes eine Au-pair-Versicherung abzuschließen. Laut Bundesagentur für Arbeit haben deutsche Gastfamilien ihr Au-pair für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls abzusichern. Vor allem bei Au-pairs aus dem Nicht-EU-Ausland müssen die Gasteltern ihr „Familienmitglied auf Zeit“ ver­sichern und die Kosten dafür übernehmen. Bei Gästen aus dem EU-Ausland sollte vorab geklärt werden, wie deren Versicherungsumfang für Deutschland gestaltet ist. Genügt dieser nicht, sind Gasteltern wiederum in der Pflicht.




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