Bei Fragen zum Leistungs- und Vertragsumfang erreichen Sie mich unter:
Melden Sie Ihren Schaden einfach und schnell online.
Ein schöner Abend mit Familie und Freunden, ein paar Gläser Wein – und plötzlich passiert ein schwerer Unfall. Kein Problem, dafür gibt es ja die private Unfallversicherung. Doch was viele nicht wissen: Wer zum Unfallzeitpunkt alkoholisiert ist, riskiert den Versicherungsschutz seiner privaten Unfallversicherung. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zeigt, wie schnell es zu Problemen kommen kann.
Eine 65-jährige Frau stürzte in der Nacht nach einer Familienfeier in ihrem eigenen Haus schwer. Die Folge: eine inkomplette Querschnittslähmung. Ihr Ehemann forderte daraufhin eine Invaliditätsleistung von seiner privaten Unfallversicherung, über die seine Frau mitversichert war. Doch diese lehnte die Zahlung ab – mit Verweis auf den hohen Alkoholwert der Frau.
Rund 2,5 Stunden nach dem Unfall wurde bei der Frau ein Blutalkoholwert von 1,98 Promille festgestellt. Das Gericht schätzte den Wert zum Unfallzeitpunkt auf mindestens 2,2 Promille.
Nach den Versicherungsbedingungen besteht kein Schutz bei Unfällen, die durch Bewusstseinsstörungen verursacht wurden – auch wenn diese durch Alkohol entstehen. Ab einem Alkoholwert von 2,0 Promille wird von Gerichten in der Regel angenommen, dass eine solche Störung vorliegt.
Die Folge: Die Versicherung muss nicht zahlen, es sei denn, der Versicherte kann beweisen, dass er trotz des Alkohols voll zurechnungsfähig war.
Obwohl es Zeugen gab, die bestätigten, dass die Frau sich normal verhalten habe, reichte das dem Gericht nicht aus. Der hohe Alkoholwert spreche laut den Richtern eindeutig für eine alkoholbedingte Beeinträchtigung. Mit Urteil vom 15.04.2024 (Az.: 4U2022/23) kamen die Richter zu dem Schluss, dass die Versicherung nicht leisten müsse.
Alkohol gehört für viele zu einem geselligen Abend dazu – aber gerade im Zusammenhang mit der privaten Unfallversicherung ist Vorsicht geboten. Wer stürzt oder einen Unfall hat und dabei stark alkoholisiert ist, riskiert, komplett ohne Leistung dazustehen.
Denn das Urteil zeigt deutlich:
Gerade bei Themen wie Alkoholkonsum und Versicherungsschutz kommt es auf die Vertragsbedingungen an. Viele Details stehen im Kleingedruckten – und im Ernstfall kann es dann zu unangenehmen Überraschungen kommen.
Lassen Sie sich deshalb im Vorfeld umfassend zu den Bedingungen und Ausschlussklauseln beraten. So stellen Sie sicher, dass Ihre Unfallversicherung wirklich dann leistet, wenn es darauf ankommt.