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Unfall­ver­si­che­rung und Alkohol: wann der Schutz verloren geht

<a href="https://www.vecteezy.com/free-photos/knee-injury">Knee Injury Stock photos by Vecteezy</a>Ein schöner Abend mit Familie und Freunden, ein paar Gläser Wein – und plötzlich passiert ein schwerer Unfall. Kein Problem, dafür gibt es ja die private Unfall­ver­si­che­rung. Doch was viele nicht wissen: Wer zum Unfallzeitpunkt alkoholisiert ist, riskiert den Versicherungsschutz seiner privaten Unfall­ver­si­che­rung. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zeigt, wie schnell es zu Problemen kommen kann.

 

Schwe­rer Sturz nach Familienfeier

Eine 65-jährige Frau stürzte in der Nacht nach einer Familienfeier in ihrem eigenen Haus schwer. Die Folge: eine inkomplette Querschnittslähmung. Ihr Ehemann forderte daraufhin eine Invaliditätsleistung von seiner privaten Unfall­ver­si­che­rung, über die seine Frau mitversichert war. Doch diese lehnte die Zahlung ab – mit Verweis auf den hohen Alkoholwert der Frau.

Rund 2,5 Stunden nach dem Unfall wurde bei der Frau ein Blutalkoholwert von 1,98 Promille festgestellt. Das Gericht schätzte den Wert zum Unfallzeitpunkt auf mindestens 2,2 Promille.

Versicherungsschutz greift nicht bei alkoholbedingter Bewusstseinsstörung

Nach den Versicherungsbedingungen besteht kein Schutz bei Unfällen, die durch Bewusstseinsstörungen verursacht wurden – auch wenn diese durch Alkohol entstehen. Ab einem Alkoholwert von 2,0 Promille wird von Gerichten in der Regel angenommen, dass eine solche Störung vorliegt.

Die Folge: Die Versicherung muss nicht zahlen, es sei denn, der Versicherte kann beweisen, dass er trotz des Alkohols voll zurechnungsfähig war.

OLG Dresden gibt der Versicherung recht

Obwohl es Zeugen gab, die bestätigten, dass die Frau sich normal verhalten habe, reichte das dem Gericht nicht aus. Der hohe Alkoholwert spreche laut den Richtern eindeutig für eine alkoholbedingte Beeinträchtigung. Mit Urteil vom 15.04.2024 (Az.: 4U2022/23) kamen die Richter zu dem Schluss, dass die Versicherung nicht leisten müsse.

Was bedeutet das für Versicherte?

Alkohol gehört für viele zu einem geselligen Abend dazu – aber gerade im Zusammenhang mit der privaten Unfall­ver­si­che­rung ist Vorsicht geboten. Wer stürzt oder einen Unfall hat und dabei stark alkoholisiert ist, riskiert, komplett ohne Leistung dazustehen.

Denn das Urteil zeigt deutlich:

  • Ab 2,0 Promille wird eine Bewusstseinsstörung vermutet.
  • Die Beweislast liegt beim Versicherten, diese Vermutung zu widerlegen.
  • Zeugenaussagen über normales Verhalten reichen oft nicht aus.
  • Der Versicherungsschutz kann in solchen Fällen vollständig entfallen.

Sie möchten sich darauf verlassen, dass Ihre Unfall­ver­si­che­rung im Ernstfall wirklich greift?

Gerade bei Themen wie Alkoholkonsum und Versicherungsschutz kommt es auf die Vertragsbedingungen an. Viele Details stehen im Kleingedruckten – und im Ernstfall kann es dann zu unangenehmen Überraschungen kommen.

Lassen Sie sich deshalb im Vorfeld umfassend zu den Bedingungen und Ausschlussklauseln beraten. So stellen Sie sicher, dass Ihre Unfall­ver­si­che­rung wirklich dann leistet, wenn es darauf ankommt.


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