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Starkregen kann innerhalb kurzer Zeit erhebliche Schäden an einem Gebäude verursachen. Läuft Wasser in den Keller, stellt sich für Hauseigentümer schnell die Frage: Zahlt meine Wohngebäudeversicherung den Wasserschaden? Denn nicht jeder Wasserschaden ist automatisch ein versicherter Elementarschaden. Das zeigt ein Beschluss des OLG Frankfurt vom 13. Januar 2025 (Az. 12 U 30/24).
Im zugrunde liegenden Fall staute sich nach starken Regenfällen Wasser in einem Lichtschacht und drang schließlich in den Keller ein, wo es Wände und Boden durchfeuchtete. Der Eigentümer wollte den entstandenen Wasserschaden über seine Gebäudeversicherung regulieren lassen. Die jedoch lehnte die Schadenübernahme ab, da laut ihren Versicherungsbedingungen nur Schäden durch Überschwemmung abgedeckt seien, was hier nicht zuträfe. Der Fall landete vor Gericht, bis sich das Oberlandesgericht Frankfurt mit der Sache befassen musste.
Das OLG schloss sich der Auffassung der Versicherung an, dass es sich bei dem Schaden nicht um eine versicherte Überschwemmung handele. Entscheidend war unter anderem, dass sich das Regenwasser lediglich im Lichtschacht gesammelt hatte. Eine Überschwemmung im Sinne der Versicherungsbedingungen setzt grundsätzlich voraus, dass sich erhebliche Wassermengen auf dem Grund und Boden des versicherten Grundstücks ansammeln.
Hinzu kamen im konkreten Fall bauliche beziehungsweise entwässerungstechnische Probleme. Das Urteil macht damit deutlich: Starkregen allein bedeutet nicht automatisch, dass die Elementarschadenversicherung für einen Wasserschaden aufkommt.
Eine Elementarschadenversicherung kann wichtige Naturgefahren absichern. Dazu zählen – abhängig vom gewählten Versicherungsschutz – beispielsweise Überschwemmung und Rückstau infolge von Starkregen. Ob ein konkreter Wasserschaden versichert ist, hängt jedoch von der Ursache des Schadens und den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. Entscheidend kann beispielsweise sein, ob das Wasser tatsächlich das Grundstück überflutet hat, über welchen Weg es in das Gebäude gelangt ist und ob ein Rückstau vorliegt.
Gerade bei Kellerräumen, Lichtschächten, Kellertreppen und tiefer liegenden Gebäudeteilen lohnt sich ein genauer Blick auf das persönliche Schadenrisiko. Funktionierende Entwässerung, geeignete Rückstausicherung und baulicher Schutz können helfen, Schäden zu vermeiden.
Genauso wichtig ist die Frage, ob die Wohngebäudeversicherung im Ernstfall tatsächlich zum eigenen Gebäude und den vorhandenen Risiken passt.
Warten Sie nicht auf den nächsten Starkregen, um Ihren Versicherungsschutz zu überprüfen. Als Versicherungsmakler berate ich Sie individuell dazu, welche Gefahren für Ihre Immobilie relevant sind, welche Leistungen Ihre Wohngebäude- und Elementarschadenversicherung bietet und wo möglicherweise Versicherungslücken bestehen. Denn ein guter Versicherungsschutz bedeutet nicht, möglichst viele Versicherungen abzuschließen. Entscheidend ist, die für Ihre Immobilie relevanten Risiken richtig abzusichern.