Private Unfallversicherungen müssen nicht für krankhafte Störungen in Folge psychischer Reaktionen aufkommen, auch dann nicht, wenn sie durch einen Unfall verursacht wurden. So lauten die Allgemeinen Bedingungen der Unfallversicherung (AUB 2008) und ein wichtiges Urteil des OLG Frankfurt am Main. Artikel lesen
Weil ein Autofahrer verkehrswidrig wendete, musste ein Lkw so abrupt bremsen, dass die ungesicherte Ladung den Laderaum stark beschädigte. Laut dem OLG Karlsruhe tragen beide Verkehrsteilnehmer eine Mitschuld und müssen anteilig für die Schäden aufkommen. Artikel lesen
Wenn ein Fahrer den Unfallort verlässt und den Schaden nicht umgehend meldet, dann begeht er Unfallflucht und verletzt seine Wartepflicht. In dem Fall muss die Kaskoversicherung nicht zahlen. Artikel lesen